30.3.2022

NTP erhält FINMA-Bewilligung als Verwalterin von Kollektivvermögen

Als eines von wenigen inhabergeführten Finanzinstituten schweizweit hat die Novak, Thurnheer und Partner AG Ende 2021 die Bewilligung der Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht (FINMA) als Verwalterin von Kollektivvermögen erhalten.

Mehr Schutz für Anleger

Per 1. Januar 2020 sind das Finanzdienstleistungsgesetz FIDLEG und das Finanzinstitutsgesetz FINIG in Kraft getreten. Diese Gesetze haben zum Ziel, den Anlegerschutz sowie die Informationspflichten gegenüber den Anlegern zu erhöhen. Gemäss Art. 24 des FINIG benötigen Verwalter von Kollektivvermögen und von Vermögen von Vorsorgeeinrichtungen ab Ende 2022 eine Bewilligung der FINMA. Mit deren Erhalt Ende 2021 wird unser Unternehmen künftig direkt durch die FINMA beaufsichtigt.

Verpflichtung zur Einhaltung höchster Sicherheits- und Qualitätsstandards

Novak, Thurnheer und Partner AG ist seit jeher sehr hohen Standards verpflichtet. An unsere Dienstleistungen stellten wir bereits vor der FINMA-Unterstellung höchste Qualitäts- und Sicherheitsansprüche. Mit der Bewilligung werden unsere Prozesse diesbezüglich nun weiter formalisiert und die Regulierung bezüglich der Erbringung von Finanzdienstleistungen wird verstärkt. Wir verpflichten uns, als Finanzdienstleister die höchsten Standards zu erfüllen und sämtliche Regulatorien einzuhalten. Dazu gehört das Befolgen aller aufsichtsrechtlichen Verhaltensregeln und organisatorischen Vorschriften der FINMA. Unsere Organisation und unsere Prozesse werden laufend überprüft und müssen strengen Risk- und Compliance-Vorschriften standhalten. Für unsere Kunden ist dies eine zusätzliche Garantie, dass die Verwaltung ihres Vermögens im Einklang mit den geltenden regulatorischen Rahmenbedingungen vollzogen wird und dabei jederzeit ihre Interessen und damit die Wahrung des Anlegerschutzes im Zentrum stehen.

Das ändert sich bei uns

An die FINMA-Unterstellung sind gesetzliche Bestimmungen geknüpft, die wir bereits umgesetzt haben. Dazu gehören:

  • ein mehrheitlich unabhängiger Verwaltungsrat (Erweiterung des VR um drei externe Mitglieder)
  • strenge Eigenmittelvorschriften und Vorgaben zum Mindestaktienkapital
  • ein umfassendes internes Risikomanagement und Kontrollsystem
  • ein unabhängiges externes Risk und Compliance Management
  • ein Gewährserfordernis bezüglich Corporate Governance und Weisungswesen
  • eine neue Revisionsstelle

Mit diesen wichtigen Schritten und der FINMA-Anerkennung stellen wir die Weichen für eine erfolgreiche Zukunft unseres Unternehmens.

«Vermögensverwaltung in Ihrem Sinn» lautet seit Jahren unser Leitsatz und wir freuen uns, unseren Kunden unter der gleichen Devise auch in Zukunft als verlässlicher Partner in Vermögensfragen zur Seite zu stehen.

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